Selbstbestimmung und Eigenverantwortung werden in der heutigen Zeit grossgeschrieben. Im Zuge dieser Entwicklung gerät auch die Auseinandersetzung mit dem Verlust der eigenen Urteilsfähigkeit zunehmend ins Zentrum. Zugleich hat sich der rechtliche Rahmen diesbezüglich verändert: Am 1. Januar 2013 trat das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft und löste damit das über 100-jährige Vormundschaftsrecht ab. Erstmals ist die Selbstbestimmung nun gesetzlich geregelt – eine Möglichkeit, die wir alle nutzten sollten.
Was passiert also, wenn Sie einmal an Alzheimer erkranken oder durch einen Unfall entscheidungsunfähig werden? Auch wenn es nicht besonders angenehm ist, sich mit Krankheit oder Tod zu befassen, ist es doch wichtig, sich Gedanken zu machen und die eigenen Vorstellungen und Wünsche auch festzuhalten. So kann man seine Selbstbestimmung auch über den Verlust der Urteilsfähigkeit hinaus aufrechterhalten, nimmt Angehörigen schwierige Entscheide ab und schafft ferner Klarheit für die behandelnden Ärzte.
Wichtiges Thema auch bei Demenz
Erfahrungsberichte von Angehörigen bestätigen, dass sich frühzeitige Vorkehrungen zwar nicht immer einfach gestalten, sich aber rückblickend als sehr entlastend für alle Beteiligten erweisen. Dies erleben auch Monika Schuler, Leiterin der Infostelle Demenz, und Sandra Baumeler, Geschäftsleiterin der Sektion Luzern der schweizerischen Alzheimervereinigung, in ihrem Alltag als Beraterinnen: «Immer wieder hören wir von Angehörigen, dass sie es verpasst hätten, mit Demenzbetroffenen rechtzeitig über Forderungen und Wünsche zu sprechen. Innerhalb der Familie ist es oft schwer, den Tod oder den Verlust von Selbstverantwortung und Selbstbestimmung zu thematisieren.» Gerade bei einer Demenzerkrankung ist es für einen möglichst selbstbestimmten Alltag aber wichtig, dass der Wille der Betroffenen berücksichtigt wird.
Wenn darüber Sprechen nicht gelingt so kann ein sogenanntes Vorsorgedossier helfen. Dieses umfasst verschiedene Elemente, z.B. eine Patientenverfügung oder einen Vorsorgeauftrag. Alzheimer Schweiz hat die bisher einzigen demenzspezifischen Informationen zu den Themen Urteilsfähigkeit, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung herausgegeben. Hier finden Sie Textbausteine, die Sie für Ihre individuellen Wünsche zusammenstellen können. Die Unterlagen sind kostenfrei downloadbar oder zu bestellen. Pro Senectute bietet zudem eine Gesamtlösung mit allen nötigen Formularen und Dokumenten an. Auch Kassensturz hat sich mit dem Vergleich verschiedener Dokumente auseinandersetzt. Eine entsprechende Zusammenstellung finden Sie hier. Die Alzheimer Schweiz und Pro Senectute beraten Sie gerne und stehen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare zur Seite.
Autorin: Marianne Wolfensberger, Juristin Schweizerische Alzheimervereinigung